Inkasso-Kosten verstehen
Wie setzen sich die Gebühren im Inkasso zusammen? 💸

Inkasso Kosten – so sind sie geregelt!

Wie viel Gebühren darf ein Inkassobüro verlangen? Wer muss die Inkassokosten bezahlen? In welchen Situationen fallen Gebühren an? Diese und ähnliche Fragen stehen in Raum, wenn man überlegt, eine oder mehrere Forderungen von einem Inkassodienstleister beitreiben zu lassen. Daher erklären wir hier, wie sich Inkassogebühren berechnen und ob sie vom Gläubiger oder Schuldner zu tragen sind.

Gesetzliche Regelung der Inkasso-Kosten im vorgerichtlichem Mahnwesen

Grundlage für alle Inkassogebühren ist das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Es ist somit aus gebührenrechtlicher Hinsicht schon mal egal, ob Sie einen Rechtsanwalt oder eine Inkassogesellschaft mit der Beitreibung Ihrer Forderung beauftragen.

Im Oktober 2021 hat eine gesetzliche Neuregelung dazu geführt, dass sich die Gebühren für die Beitreibung offener Forderungen deutlich reduziert haben.

Im Einzelfall sind die Geschäftsgebühren im Bereich der vorgerichtlichen Tätigkeit einer Inkassogesellschaft von der Höhe der offenen Forderung und dem Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung abhängig. Einen Überblick über die zugrundeliegenden RVG Tabellen erhalten Sie hier.

Was heißt das für die Praxis?

Befindet sich eine Forderung in der ersten Stufe der RVG Tabelle, zB. bei 300 Euro ergeben sich für einen Verbraucher zunächst folgende Inkassogebühren:

Leistung Betrag
Hauptforderung (Rechnungsbetrag) 300,00€
Inkassokosten 24,50€
Auslagenpauschale 4,90€
19 % MwSt 5,59€
Gesamt 334,99€

 

Diese Gebühren erhöhen sich mit weiteren Bearbeitungsschritten. Wenn die Forderung nicht unmittelbar nach dem ersten Aufforderungsschreiben bezahlt wird und weitere Maßnahmen zur Beitreibung notwendig sind, erhöhen sich auch die Inkassogebühren auf 44,10 Euro und die Auslagenpauschale auf 8,82 Euro. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen mehr Details zur Verfügung stellen sollen.

Gesetzliche Regelung der Inkassokosten im gerichtlichen Mahnverfahren

Wenn die vorgerichtlichen Maßnahmen erfolglos waren, wird oft das gerichtliche Mahnverfahren mit dem Antrag auf Mahnbescheid eingeleitet. Dieser Bearbeitungsschritt verursacht weitere Verfahrens- sowie Gerichtskosten.

In unserem Beispielsfall ergibt sich nun folgende Kostensituation:

Leistung Betrag
Hauptforderung (Rechnungsbetrag) 300,00€
Vorgerichtliche Inkassokosten 44,10€
Vorgerichtliche Auslagenpauschale 8,82€
Gerichtskosten Mahnbescheid 36,00€
Verfahrenskosten gerichtlicher Mahnbescheid 49,00€
Verfahrenskosten gerichtlicher Vollstreckungsbescheid 2,45€
Auslagenpauschale gerichtliches Mahnverfahren 9,80€
19% MwSt. auf alle Inkassokosten und Auslagen 21,69€
Gesamt 471,86€

 

Gesetzliche Regelung der Inkassokosten im nachgerichtlichen Mahnverfahren

Sollte bis hierher noch keine vollständige Zahlung erfolgt sein, wird mit dem nun vorhandenen Vollstreckungstitel der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Die Gerichtsvollzieherkosten sind abhängig vom Umfang der Beauftragung.

Wer kommt für sämtliche Kosten auf?

Alle Kosten, soweit sie die gesetzliche Regelung als Grundlage haben, werden dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt.

Was ist mit den Zinsen?

Die Hauptforderung verzinst sich ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Höhe des Zinssatzes ist gesetzlich geregelt. Alle angefallenen Zinsen werden dem Schuldner in Rechnung gestellt und stehen grundsätzlich dem Gläubiger zu.

Fazit: Für mehr Transparenz bei Ihren Inkasso-Kosten

Inkassokosten, die von seriösen Inkassogesellschaften dem Schuldner in Rechnung gestellt werden, unterliegen strikten gesetzlichen Regelungen. Die oben genannten Beispiele repräsentieren lediglich einen Bruchteil der möglichen Inkassokosten. Die Höhe der Hauptforderung, die Komplexität der Bearbeitung und sogar die vereinbarten Zahlungsmodalitäten sind entscheidende Faktoren, die die Höhe der Gebühren beeinflussen können. Es ist daher unerlässlich, sich der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und die individuellen Umstände genau zu berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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Friedrich Lenz zu Inkassokosten:

Die Eurincasso GmbH als seriöse Inkassogesellschaft strebt mit ihrer Gebührenstruktur einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Mandanten, Schuldnern und Inkassogesellschaft an. Auf diese Weise wird Missbrauch verhindert und eine solide Geschäftsbeziehung zwischen Mandanten und Inkassogesellschaft langfristig stabil gehalten. Und auch der Schuldner soll und darf nicht das Gefühl erhalten, unbegrenzt zur Kasse gebeten zu werden.
Friedrich Lenz
Geschäftsführer Eurincasso GmbH