FAQ

Oft wird davon ausgegangen, dass eine Beitreibung erst ab einem bestimmten Betrag Sinn macht bzw. möglich ist. Wir sind der Meinung, dass erst bei sehr geringen Beträgen von deutlich unter 10 Euro die Inkassotätigkeit keinen Sinn mehr macht. Viele Schuldner setzten darauf, dass Klein- und Kleinstforderungen nicht an Inkassogesellschaften übertragen werden und dass für diese Kleinforderungen nicht das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt wird. Dem wollen wir mit einer effizienten Ablauforganisation entgegenwirken und auch derartige Forderungen erfolgreich nachverfolgen

Im TV werden Inkasso-Dienstleister manchmal im Schurken-Milieu angesiedelt. Das ist gut für die Dramaturgie, hat aber mit den wahren Leben rein gar nichts zu tun.

Denn Inkasso ist eine Rechtsdienstleistung, deren Zulassung, Ausführung und Honorierung gesetzlich geregelt ist. Sie darf nur von Gesellschaften und qualifizierten Personen erbracht werden, die eine entsprechende Sachkunde nachweisen können sowie im öffentlich zugängigen Rechtsdienstleistungsregister geführt sind.

Ja, das ist möglich. Es kommt sogar sehr oft vor, dass wir mit Schuldnern Ratenzahlungsvereinbarungen treffen. Die Zahlungen werden vom Schuldner an uns entrichtet und wir überwachen den regelmäßigen und vereinbarten Zufluss. Jeder Zahlungseingang wird dem Gläubiger gegenüber sofort abgerechnet.

Auch ein Rechtsanwalt bedient sich beim vorgerichtlichen und gerichtlichem Mahnverfahren der gleichen Vorgehensweise wie Inkassogesellschaften. Legt im Laufe des Verfahrens der Schuldner gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid einen Ein- oder Widerspruch ein, kann die Forderung jedoch nur noch vor Gericht geltend gemacht werden. In diesem Fall kann der Gläubiger nur von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Hier arbeiten wir eng mit verschiedenen Rechtsanwälten zusammen.

Der Begriff Inkasso bezeichnet eine Dienstleistung, die die geschäftsmäßige Beitreibung fälliger Forderungen zum Inhalt hat. Somit ist das Inkasso ein Teilbereich des gesamten Debitorenmanagements. Viele Unternehmen beauftragen spezialisierte Inkassogesellschaften mit der Beitreibung ihrer offenen Forderungen.

Inkasso ist der Fachbegriff dafür, dass eine fällige Forderung die nicht ordnungsgemäß beglichen wurde, professionell beigetrieben wird. Voraussetzung ist also, dass eine Leistung, beispielsweise eine Arzt- oder Mobilfunkrechnung, vollständig erbracht, aber nicht beglichen wurde und für die erbrachte Leistung ein Vertrag oder eine Rechnung vorliegt. In solchen Fällen reagieren Unternehmen üblicherweise zunächst mit einem Mahnverfahren, an das sich das Inkasso-Verfahren anschließt. Ziel ist es, den Zahlungseingang zu der offenen Rechnung zu realisieren.

Ein Inkasso-Unternehmen wie die Eurincasso GmbH ist ein professioneller Finanzdienstleister und Ihr Partner für ein dynamisches, modernes Forderungsmanagement. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre organisatorischen und kaufmännischen Anforderungen, stehen Ihnen beratend während der gesamten Dauer einer oder vieler Forderungsangelegenheiten zur Seite und definieren gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Abläufe.
Ihre Forderungen sind bei uns in guten Händen: Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, kümmern wir uns professionell, nachdrücklich und mit Fingerspitzengefühl um die Realisierung Ihrer offenen Posten.

Die Höhe der Inkassokosten sind gesetzlich geregelt. Dadurch soll verhindert werden, dass für Schuldner und Auftraggeber unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht. Sämtliche Kosten für ein Inkasso-Verfahren werden dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt und sind somit für den Auftraggeber, also den Rechnungsinhaber, kostenlos. Lediglich dann, wenn der Schuldner nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, muss der Auftraggeber selbst diese Kosten an die Inkassogesellschaft bezahlen.

Die Gründe, warum Schuldner Forderungen nicht erfüllen, sind vielfältig. Bezahlt der Schuldner seine berechtigte Forderung nicht, verhält er sich schlicht rechtswidrig. Die Konsequenzen tragen Sie als Gläubiger. Und hier steht nicht nur Ihr Ärger über das Verhalten Ihres vermeintlichen guten Kunden oder Patienten im Vordergrund: Vielmehr gefährden nicht bezahlte Rechnungen die Rentabilität Ihres Unternehmens. Ihre Liquidität leidet unter dem Schuldnerverhalten. Und im schlimmsten Fall sind Sie dann selbst nicht mehr in der Lage, Ihren finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen.
Sie haben Ihren Kunden mehrfach erfolglos aufgefordert und gemahnt, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Nun benötigen Sie Hilfe und Unterstützung.

Grundsätzlich kann jede Forderung von einem Inkassounternehmen bearbeitet und eingetrieben werden. Egal, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Mietrückstände oder unbezahlte Stromrechnungen. Voraussetzung ist aber, dass es für die Forderung eine Rechtsgrundlage gibt, also einen Vertrag. Zudem muss die Forderung zum Zeitpunkt der Übergabe an die Eurincasso frei von Einreden sein. Und die letzte Voraussetzung ist, dass der Schuldner in Verzug ist. Das bedeutet, Sie müssen den Schuldner entweder auf der Rechnung oder auf Ihren Mahnungen ein Zahlungsdatum genannt haben, das nicht eingehalten wurde.

In einer Vielzahl von Fällen lässt sich eine Betreibungsakte aber bereits im außergerichtlichen Stadium bereinigen.

Ihr Kunde, Ihr Patient oder Vertragspartner wird zum Schuldner, wenn er seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht fristgerecht nachkommt. Nicht umsonst nennt der Gesetzgeber das zweite Buch des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) „Recht der Schuldverhältnisse“. Oft legen Sie als Gläubiger aber dennoch Wert darauf, dass Ihnen der Schuldner als Kunde erhalten bleibt.
Für uns hat deshalb eine einvernehmliche, faire Einigung mit Ihrem Schuldner Priorität. Die Sicherung der Umsätze unserer Auftraggeber steht für uns neben der Erhaltung oder Stärkung der Kundenbeziehung dabei aber immer an erster Stelle! Eine Kundenbeziehung wird also durch die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens nicht zwangsweise geschwächt – im Gegenteil.

Ein Inkasso-Verfahren wird angewandt, wenn ein Schuldner trotz kaufmännischer Zahlungserinnerungen und Mahnungen auf eine offene Forderung nicht reagiert und mit der Zahlung in Verzug gerät. Hier kann ein Inkasso-Dienstleister helfen.

Welche Schritte im Inkasso-Verfahren genau aufeinander folgen, können Sie im Gespräch mit uns definieren. Grundsätzlich beginnt der Weg mit unserer mündlichen oder schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Schuldner. Wir fordern ihn erneut zur Zahlung auf und bieten bei Bedarf auch Ratenzahlungsmöglichkeiten an. Bei neuerlicher Nichtzahlung kommt es zum nächsten Schritt, der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Hier wird zunächst ein Mahnbescheid und darauffolgend der Vollstreckungsbescheid bei den zuständigen Mahngerichten erwirkt. Damit erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel mit dem u.A. Gerichtsvollzieher mit einer Beitreibung vor Ort beauftragt werden können.