Unbezahlte Rechnungen sind mehr als nur ärgerlich – sie können Ihre Liquidität gefährden. Besonders riskant wird es, wenn offene Forderungen verjähren oder sogar verwirken. Was viele nicht wissen: Schon drei Jahre nach Rechnungsstellung droht der endgültige Verlust des Zahlungsanspruchs.
Was bedeutet das genau? Und wie können Sie sich davor schützen? Hier erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Strategie Zahlungsausfälle vermeiden – und wie Eurincasso Sie dabei unterstützt.
Verjährung bedeutet, dass eine Forderung zwar rechtlich bestehen bleibt, aber nicht mehr durchgesetzt werden kann. Der Schuldner darf dann die Zahlung verweigern – und Sie haben das Nachsehen.
Laut § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Geldforderungen drei Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist – also meist das Rechnungsdatum.
📌 Beispiel:
Eine Rechnung vom 10. März 2025 verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2028.
Wichtig: Die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Erst wenn sich der Schuldner auf die sogenannte Einrede der Verjährung beruft, kann die Forderung nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden.
Ein häufiger Irrtum: Mahnungen oder Zahlungserinnerungen reichen nicht aus, um die Verjährung zu verhindern.
Viele Unternehmen verschicken Mahnung um Mahnung – in der Hoffnung, so rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Doch das ist ein gefährlicher Trugschluss.
Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage hemmt die Verjährung (§ 204 BGB).
Ein einfaches Mahnschreiben oder ein Anruf beim Schuldner reicht nicht aus.
Merken Sie sich:
Wer mahnt, mahnt – wer klagt, hemmt.
Neben der Verjährung gibt es einen weiteren Stolperstein für Gläubiger: die Verwirkung einer Forderung. Sie tritt ein, wenn Sie eine Rechnung sehr lange nicht geltend machen und sich der Schuldner berechtigterweise darauf verlässt, dass keine Zahlung mehr gefordert wird.
➡️ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies in einem Urteil vom 9. Oktober 2013 (Az. XII ZR 59/12) bestätigt:
Wenn ein Gläubiger längere Zeit keine Zahlung verlangt und sich der Schuldner darauf eingestellt hat, dass dies auch in Zukunft nicht geschieht, kann die Forderung verwirkt sein.
Das heißt: Auch ohne formelle Verjährung kann der Zahlungsanspruch erlöschen – endgültig.
Damit Ihre offenen Rechnungen nicht im Sand verlaufen, empfehlen wir folgende Maßnahmen:
Schnell gestellte Rechnungen werden eher bezahlt
Streitigkeiten über die Leistung werden vermieden
Sie starten frühzeitig die Verjährungsfrist und behalten sie im Blick
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit sollte die erste Mahnung rausgehen
Eine klare Mahnstrategie führt zu schnelleren Zahlungseingängen
Nur der Mahnbescheid hemmt die Verjährung für mindestens 6 Monate
So gewinnen Sie Zeit für eine Klage, falls nötig
Die Eurincasso GmbH übernimmt Ihre offenen Forderungen zuverlässig, rechtssicher und effizient
Auf Wunsch inkl. Rechnungsstellung, Mahnwesen und gerichtlichem Verfahren
So vermeiden Sie Zahlungsausfälle – ohne eigene Ressourcen zu binden
Verwirkung vermeiden Sie durch zügige Rechnungsstellung und aktives Mahnwesen.
Mit Eurincasso als Partner sparen Sie Zeit, Nerven und bares Geld.
Sie möchten keine Forderung mehr verlieren? Dann handeln Sie jetzt.
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