Wann lohnt es sich, ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen?
Tipps 💡 zur Beachtung bei der Auswahl!

Inkasso Unternehmen beauftragen: Wann macht das Sinn und was muss ich beachten?

Ihr Unternehmen läuft gut und die Auftragslage stimmt. Dennoch gibt es Grund zum Ärgern: Unbezahlte Rechnungen! Nicht alle Ihre Geschäftspartner zahlen pünktlich. Denn für die von Ihnen erbrachte Leistung steht die vereinbarte Gegenleistung noch aus. Um hier nicht nur den Ärger, sondern auch die finanzielle Belastung gering zu halten, können Sie noch eine weitere Mahnung verschicken oder Ihren Kunden in einem Telefonat ins Gewissen reden. Alternativ können sie aber auch Ihre Zeit oder die Zeit Ihrer Mitarbeiter sparen und sich an einen professionellen Rechtsdienstleister wenden. Und die Erfahrung zeigt: viele Unternehmen warten viel zu lange, bis sie ein Inkasso Unternehmen beauftragen. Daher geben wir Ihnen hier wertvolle Tipps, was zu beachten ist.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen?

Die Eurincasso GmbH ist im Rechtsdienstleistungsregister gelistet und dokumentiert dadurch die durch die Aufsichtsbehörden erteilte Genehmigung zur Erbringung von Inkassodienstleistungen. Gleich vorweg: Eine Beauftragung macht eigentlich nur Sinn, wenn Ihre Forderung

  1. vom Schuldner nicht bestritten ist und keine Einwände geltend gemacht wurden und
  2. sich Ihr Schuldner im Verzug befindet.

Doch wann tritt eigentlich genau Verzug ein?

Der Zeitpunkt des Verzugseintritts bei einer Entgeltforderung verdient eine genauere Betrachtung: Oft wird die Auffassung vertreten, dass es notwendig wäre, im ersten Schritt eine Mahnung zu verschicken und in der Folge dann, als zweiter Schritt sozusagen, nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist der Verzug eintritt. Doch das muss nicht so sein! Ein kluges und vorausschauendes Forderungsmanagement geht anders vor.

Deshalb möchten wir Ihnen einen wertvollen Tipp an die Hand geben. Sie können den Zeitpunkt des Verzugseintritts strategisch günstig fixieren, wenn Sie Ihre Rechnungen grundsätzlich um den folgenden Text ergänzen:

„Bitte beachten Sie, dass 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gemäß § 286 Abs 3 BGB ohne weitere Mahnung der Verzug eintritt.“

Natürlich ist es kaufmännisch üblich, nach Ablauf der Zahlungsfrist trotzdem noch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu schicken und dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung zu setzten. Dennoch haben Sie mit diesem Textzusatz auf der Rechnung grundsätzlich die Voraussetzungen geschaffen, dass der Verzug schnellstmöglich vorliegt. Das hat in der Konsequenz den Vorteil, dass auch bereits ab diesem frühestmöglichen Zeitpunkt ein Anspruch auf Verzugszinsen gegenüber Ihrem Kunden entstanden ist, die dann auch bei den weiteren kaufmännischen Mahnungen zusätzlich zu den allgemeinen Mahngebühren berechnet werden dürfen.

Und ganz nach der Erkenntnis, dass Zeit manchmal bares Geld ist, haben Sie durch diese Dokumentation des Verzugseintritts die Möglichkeit geschaffen, wiederum so schnell wie möglich Ihren Inkassodienstleister zu beauftragen, damit dieser zB. das gerichtliche Mahnverfahren für Sie einleitet. Sie sehen, mit ein paar kleinen Änderungen lässt sich viel bewirken. Nutzen Sie unseren Mahnservice um die Kommunikation mit Ihren Schuldnern zu optimieren und Ihr Forderungsmanagement zu verbessern.

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Schaffen Sie auf Ihren Rechnungen die Rechtssicherheit, um für den Fall eines erforderlichen Mahnverfahrens immer die notwendigen Voraussetzungen für Verzug geschaffen zu haben. Wenn Sie nicht darauf zurückgreifen müssen – umso besser. Sollte Ihr Schuldner jedoch seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, stehen wir Ihnen mit unserem professionellem Mahnwesen gerne zur Seite. Wir optimieren die Kommunikation mit Ihrem Schuldner und verbessern nachhaltig Ihr Forderungsmanagement.
Friedrich Lenz
Geschäftsführer Eurincasso GmbH

Welche Unterlagen brauche ich, um ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen?

Wenn Sie uns beauftragen, benötigen wir von Ihnen die Rechnung sowie die von Ihnen bereits gestellten Mahnungen. Wir sind dadurch in der Lage, die Verzugszinsen korrekt zu berechnen. Ausserdem können wir bereits für ein möglicherweise anstehendes gerichtliches Mahnverfahren die gesetzlich vorgeschriebene Katalogisierung der Forderung in unserem System hinterlegen.

Wie läuft die Beauftragung eines Inkasso Unternehmens konkret ab?

Um zielgerichtet und korrekt für Sie zu arbeiten, besprechen wir eingehend die grundsätzliche Vorgehensweise. Wir legen gemeinsam fest, für welche Bearbeitungsschritte und Entscheidungen wir freie Hand haben. Genauso besprechen wir, ob wir vor der Einleitung bestimmter Schritte, zB. der Beantragung eines Mahnbescheides, Ihre Zustimmung einholen.

Wenn diese Punkte einvernehmlich besprochen sind, hinterlegen wir die jeweiligen Arbeitsprozesse und Workflows bei uns im System und beginnen mit unserer Arbeit.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich über unser Kundenportal über den Fortgang und Status jeder einzelnen übergebenen Forderung zu informieren. Auch der Dialog kann jederzeit über das Kundenportal geführt werden.  Selbst die Übergabe neuer Forderungen ist über das Portal bequem möglich. Sprechen Sie uns dazu einfach an!

 

Ab welcher Forderungshöhe lohnt es sich, ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen?

Eine Mindesthöhe einer unbezahlten Rechnung, ab der Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben werden können, gibt es nicht. Auch kleinere Forderungsbeträge addieren sich und binden Kapital. Wir beraten Sie aber gerne im Einzelfall, ob es Sinn macht, Ihre Forderungen professionell einzutreiben.

 

Welche Kosten muss der Schuldner bei Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens zusätzlich zum Rechnungsbetrag bezahlen?

Für die Beauftragung einer Inkassogesellschaft werden Gebühren fällig, deren Höhe von zwei Aspekten abhängig ist:

  • Der Höhe der Forderung und
  • der Anzahl der Bearbeitungsschritte, die notwendig werden, um Ihre Forderung durchzusetzen.

Die Gebührengrundlagen sind dabei die Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) und das Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Die Eurincasso schöpft jedoch gerade bei Kleinforderungen den möglichen Gebührenrahmen nicht aus und geht angemessen mit der jeweiligen Situation um.

Zudem werden dem Schuldner die bei Ihnen vor der Abgabe an die Inkassogesellschaft entstandenen Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Die offiziellen gesetzlichen Gebühren setzten sich wie folgt zusammen:

Geschäftsgebühr in Abhängigkeit der Forderungshöhe

Bei einer Forderung von 300,00 Euro betragen die Geschäftsgebühren höchstens 63,70 Euro, bei einer Forderung von 1.000,00 Euro steigen sie auf 114,40 Euro. Gerade bei geringen Forderungshöhen gehen vielen Inkassogesellschaften nicht an die Höchstgrenzen, sondern bleiben darunter. Die Eurincasso berechnet bei Forderung von 50,00 Euro trotz der gesetzlich möglichen 63,70 euro nur eine Gebühr von 24,50 Euro.

Die Pauschale für Telefon und Porto – beträgt maximal 20,00 €

Gebühren für Mahnverfahren und Gerichtskosten

Für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und die Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht werden 25,00 Euro Gebühren fällen, zusätzlich kommen noch Gerichtskosten hinzu. Diese betragen bei einer Forderung von 300,00 Euro  36,00  Euro; bei einer Forderung ab 1.000 Euro werden  39,00 Euro fällig.

Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher

Für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung berechnet die Inkassogesellschaft eine Gebühr, die sich wiederum nach der Höhe der Forderung richtet. Und der letzte Kostenfaktor ist der Gerichtsvollzieher, der in Abhängigkeit vom Umfang seiner Beauftragung durch die Inkassogesellschaft entlohnt wird.

Wenn der Schuldner nicht zahlt - wer trägt dann die Inkasso-Kosten?

Mit der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens zur Beitreibung offener Forderungen entstehen Kosten, die – wie oben geschildert – vom Schuldner zu tragen sind. Es kommt jedoch vor, dass Schuldner nicht sofort eine vollständige Zahlung der gesamten Forderung vornehmen, sondern um eine Ratenzahlung bitten. Dieses Ratenzahlungsangebot nehmen wir normalerweise in Abstimmung mit unseren Mandanten an.

Wichtig zu wissen: So werden die Zahlungen des Schuldners verrechnet!

Soweit nun Zahlungen eintreffen, werden diese Zuflüsse zunächst mit den entstanden Inkasso-Kosten verrechnet. Weitere Zahlungen werden dann auf die Hauptforderung angerechnet. Nur für den Fall, dass  die entstandenen Inkasso- und Gerichtskosten nicht vollständig vom Schuldner bezahlt werden, würden wir uns an Sie wenden.

Liegt in diesem Fall ein Vollstreckungstitel vor, wurde Ihre Forderung für einen Zeitraum von 30 Jahren gesichert und verwirkt nur im Falle einer Insolvenz. In diesem Fall würden wir den Vorgang Ihnen gegenüber mit den entstandenen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten abrechnen. In der Folge nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung und beobachten Bonität und Zahlungsfähigkeit des Schuldners über einen langen Zeitraum. Bei entsprechender   Veränderung sprechen wir den Schuldner erneut an.

Während der Langzeitüberwachung entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Alle Überwachungsaktivitäten gehen zu unseren Lasten. Sollten wir Zahlungen erwirken, werden sie im ersten Schritt mit unseren Inkassokosten verrechnet, der verbleibende Betrag wird an Sie ausgeschüttet. Natürlich sind hier auch andere Verrechnungsmodelle möglich,  wie beispielsweise der Austausch der Inkassokosten durch eine Erfolgsbeteiligung. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und wir sind sicher, eine gute Lösung anbieten zu können!

Gelegentlich kann es Sinn machen, auf die Erlangung eines Vollstreckungstitels zu verzichten. Gerade wenn die Forderungshöhe gering ist und eine besonders schlechte Bonität des Schuldners vorliegt, wird man die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens ungern in Kauf nehmen. Somit kann dieser Forderung die Verjährung drohen.  Doch auch hier setzten wir an, indem wir dem Schuldner anbieten, doch eine kleine Anzahlung zu leisten oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit sehr geringen Beträgen einzugehen. Damit versuchen wir, auf die besondere Situation des Schuldners Rücksicht zu nehmen. Außerdem hemmt jede noch so kleine Zahlung die VerjährungMit unserer langjährigen Erfahrung finden wir auch hier die beste  Lösung.

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Inkasso Unternehmen beauftragen - international

Auch wenn Ihre Schuldner im Ausland sitzen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Gerade im Exportgeschäft kommt es häufig zu verspäteten Zahlungen ausländischer Geschäftspartner. Hier ist es wichtig, Partner zur Seite zu haben, die die Landessprache verstehen und auch in fremden Rechtslagen agieren und ein   professionelles Forderungsmanagement durchführen können. Dies gelingt mit hervorragenden Verbindungen zu langjährigen Partnern und Anwälten auf der ganzen Welt, so dass Sie auch international kompetent betreut und beraten sind.

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